AGB
AppSCREEN® Riesen Tablet, das Original.
Allgemeine Geschäfts‑ und Lieferbedingungen (AGB) der AppSCREEN GmbH
§ 1 Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der AppSCREEN GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
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Sie gelten sowohl für Kauf‑ als auch Mietverträge. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn AppSCREEN GmbH ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
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Angebote sind freibleibend. Änderungen in Form, Farbe, technischen Details, Gewicht oder Maßen bleiben im zumutbaren Rahmen vorbehalten.
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Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. durch Rechnungsstellung zustande.
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Rechte an Entwürfen, Zeichnungen, Software, Werkzeugen bleiben bei AppSCREEN GmbH, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
§ 3 Preise und Zahlung
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Preise verstehen sich netto ab Werk / Lager, ggf. zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Vorkasse bei Auftragserteilung: Der volle Rechnungsbetrag ist bei Auftragserteilung fällig. Lieferung oder Leistung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Skonto nicht zulässig.
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Gerät der Kunde in Verzug, kann AppSCREEN GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
§ 4 Lieferung & Gefahrübergang
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Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich zugesagt. Voraussetzung für die Einhaltung ist, dass der Kunde alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellt.
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Gefahr geht über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wird oder das Lager verlässt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, mit Anzeige der Versandbereitschaft.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
§ 5 Eigentumsvorbehalt (bei Kaufverträgen)
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung behält AppSCREEN GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware.
§ 6 Gewährleistung & Mängelrüge
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Für Kaufverträge: gesetzliche Gewährleistung mit einer Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist (z. B. bei Arglist, persönlichen Schäden) gilt.
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Für Mietverträge: Anwendung der §§ 535 ff. BGB; der Mieter hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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Garantien im rechtlichen Sinne werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernommen.
§ 7 Haftung
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AppSCREEN GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
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Für Schäden, die durch einfache (leichte) Fahrlässigkeit entstehen, haftet AppSCREEN GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt ist. Die Haftung ist dann beschränkt auf typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.
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Definition Wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht: Vertragspflichten, die so zentral sind, dass sie für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich sind – z. B. termingerechte Lieferung, zugesicherte Funktionalität des Geräts bei Übergabe.
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Alle sonstigen Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Besondere Bestimmungen für Mietverträge
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Versicherungspflicht
Der Mieter muss das Gerät während Mietzeit (einschließlich Transport, Lagerung, Nutzung) ausreichend gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung versichern. Auf Anfrage und bei Direktkunden kann AppSCREEN ein Versicherungsangebot machen.
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Sub‑Miete / Weitervermietung
Wird der Mietgegenstand an Dritte weitervermietet, so ist der Auftraggeber (Mieter/Wiedervermieter) alleine für Versicherung, Sicherheit und Haftung verantwortlich. Eine durch AppSCREEN angebotene Versicherung gilt in diesem Fall ausdrücklich nicht.
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Auslandsverbringung
Die Verbringung der gemieteten Geräte ins Ausland bedarf einer schriftlichen Anzeige an AppSCREEN spätestens bei Auftragserteilung und einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ohne solche Vereinbarung trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Risiken und Kosten.
§ 9 Stornierung (Miete & Kauf)
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Bis 40 Tage vor geplanter Übergabe / Bereitstellung: 25 % des Auftragswerts
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Bis 30 Tage vorher: 50 %
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Bis 20 Tage vorher: 100 %
Der Kunde kann nachweisen, dass weniger Schaden entstanden ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht. Das UN‑Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand: München, soweit der Kunde Unternehmer ist. AppSCREEN GmbH ist berechtigt, auch am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Unwirksame Bestimmungen sollen durch solche ersetzt werden, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
